Allgemeine Geschäftsbedingungen – Caliente! Latin Music Festival
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Das Caliente! Festival wird im Folgenden als „Veranstalterin“ bezeichnet. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Festivalbesucher, Standbetreiber und übrige Vertragspartner der Veranstalterin.
- Das Festival findet bei jeder Witterung im Freien statt.
- Den Anweisungen des Personals der Veranstalterin ist unbedingt Folge zu leisten.
- Für Festivalbesucher gelten die auf der Webseite der Veranstalterin publizierten Öffnungszeiten. Für Standbetreiber gelten die individuellen Vereinbarungen.
- Der Festivalbesuch ist ab 18 Jahren gestattet. Ausnahme: In Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
- Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern. Für Verzögerungen beim Einlass übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.
- Das Mitbringen von Glaswaren, Getränkedosen, Sperrgut, Megaphonen oder sonstigen lärmbelästigenden Geräten, pyrotechnischen Gegenständen, Trockeneis, Gasflaschen und brennbaren Flüssigkeiten sowie Waffen jeglicher Art ist verboten. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend, den Weisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Festivalgelände ohne Rückerstattung des Eintrittspreises. Für abgegebene Gegenstände wird nicht gehaftet.
- Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte akzeptiert der/die Erwerber/in und Eintrittskarteninhaber/in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalterin. Für übrige Vertragspartner der Veranstalterin bilden die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen akzeptierten Vertragsbestandteil. Den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechende Vertragsbedingungen der Gegenpartei werden von der Veranstalterin nicht akzeptiert.
- Das Festareal besteht aus folgendem abgesperrten Teilgelände: Zeughausareal und Teil der Kasernenwiese, Zürich, Kreis 4.
2. ZUGANG ZUM FESTIVALGELÄNDE
2.1. SICHERHEIT
- Der Ordnungsdienst der Veranstalterin führt an sämtlichen offiziellen Eingängen und entlang dem Festivalareal, während der gesamten Dauer der Veranstaltung Sicherheits- und Einlasskontrollen durch.
- Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.
- Der Ordnungsdienst führt in Zusammenarbeit mit den örtlichen Polizeibehörden stichprobenartig Taschenkontrollen und Leibesvisitationen durch.
- Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten. Die Nichteinhaltung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann einen wichtigen Grund darstellen.
- Weitere rechtliche Schritte behält sich die Veranstalterin ausdrücklich vor.
2.2. EINTRITT / TICKETING
- Eintrittskarten sind nur über die von der Veranstalterin bestimmten Ticketanbieter zu kaufen.
- Die Tickets sind am Eingang in einem Zustand zu präsentieren, der eine maschinelle Lesbarkeit gewährleistet. Physische Tickets sind insbesondere vor Schmutz und Nässe zu schützen. Eine Rücknahme oder Umtausch der Tickets ist ausgeschlossen.
- Die Eintrittskarte muss an den offiziellen Kassen/Eingängen der Veranstalterin vorgewiesen werden.
- Die Eintrittskarte berechtigt zum Eintritt in das abgesperrte Festivalgelände, während der auf der Karte genannten Zeitdauer.
- Es herrscht One Way Regelung (One Way Ticket): kein Wiedereintritt möglich!
- Verlorene Eintrittskarten, Freikarten oder Kontrollarmbänder werden nicht ersetzt.
- Die Festivalbesucher anerkennen insbesondere auch, dass es im Programm/Lineup der Veranstaltung jederzeit, auch kurzfristig, zu Änderungen kommen kann; sei es, dass sich Auftrittszeiten verschieben, sei es, dass ein Künstler gar nicht auftritt. Derartige Sachverhalte schaffen ausdrücklich keine Grundlage für einen Rückerstattungsanspruch.
- Der Erwerb von Eintrittskarten und Freikarten zwecks Weiterverkaufs ist generell untersagt. Die Veranstalterin führt entsprechende Kontrollen durch und kann für den Zweck des Weiterverkaufs erworbenen Tickets sperren und für ungültig erklären. Strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
- Der gewerbliche Weiterverkauf und jeglicher Handel mit erworbenen Tickets ist untersagt. Personen, die gegen diese Bestimmung verstossen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Bitte kaufen Sie keine Tickets auf anderen Wiederverkaufs-Plattformen. Tickets, die auf inoffiziellen Wiederverkaufs-Plattformen gekauft wurden, sind ungültig.
- Zum Schutz vor überteuerten Tickets oder Fälschungen, empfehlen wir dringend, Tickets nur über die durch uns autorisierten, offiziellen Vorverkaufsstellen zu kaufen und nie auf Webseiten von sogenannten Ticket-Zweitanbietern.
- Personen, welche sich ohne Eintrittsticket auf dem Festivalgelände aufhalten, werden weggewiesen und verzeigt.
- In keinem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis von Eintrittskarten. Ausgenommen ist die Rückerstattung des Verkaufspreises bei einer Einlassverweigerung aus wichtigem Grund gemäss vorstehender Ziffer 2.1, sofern der Festivalbesucher keinen Anlass dazu gegeben hat.
- Verstösse werden zivil- und strafrechtlich geahndet.
3. PROGRAMM
3.1. FESTIVAL-/MUSIK-PROGRAMM
- Die Veranstalterin hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietungen der Künstler/innen. Die Veranstalterin übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung.
- Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
3.2. BILD-, TON-, FILM- UND VIDEOAUFNAHMEN
- Audio- und Videoaufnahmen sowie Fotografieren der am Festival auftretenden Bands ist grundsätzlich erlaubt.
- Die kommerzielle Nutzung und Verwertung von Bild-, Ton,- Film-, und Videoaufnahmen von den am Festival auftretenden Künstler/innen, von Besucher/innen oder Festivalinfrastruktur ist grundsätzlich untersagt.
- Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
- Bei Missachtung dieser Verbote behält sich die Veranstalterin die Geltendmachung sämtlicher Rechtsansprüche unter sämtlichen Rechtstiteln ausdrücklich vor.
- Den Besuchern ist auch bewusst und sie sind damit einverstanden, dass aus Gründen der Sicherheit und zur Ahndung von Zuwiderhandlungen während des Festivals Videoaufnahmen des Festivalgeländes und des Eintrittsbereiches gemacht werden.
- Den Ticketkäufern ist bewusst, dass die Festivalfotografen und -filmer zur Dokumentation des Festivals vom Publikum Aufnahmen machen, die vom Caliente! Latin Music Festival über seine Kanäle publiziert werden können.
3.3 LÄRMEMISSIONEN
- Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Am Haupteingang und im OK Büro wird Gehörschutz abgegeben.
- Die Veranstalterin lehnt jegliche Haftung für allfällige Hör- oder Gesundheitsschäden ab.
4. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR STANDBETREIBER
- Der Betrieb eines Standes ist nur aufgrund eines schriftlichen Vertrages mit der Veranstalterin erlaubt. Bestandteil dieses Vertrages sind die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie separate Richtlinien für Standbetreiber (Vertragsanhang).
- Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, eigene Stände (sowohl NonFood, als auch Verpflegungsstände) zu betreiben.
5. ABFALL / RECYCLING
- Auf dem geanzen Festivalareal stehen geeignete Container und Abfallbehälter, die laufend von einem Recycling-Team geleert und gereinigt werden.
- Es dürfen keine Abfälle verbrannt werden.
- Standbetreiber entsorgen ihren Abfall (inkl. Sonderabfälle wie Glas, Öl, etc.) während des Festivals selbständig gem. den separaten Richtlinien für Standbetreiber. Es stehen hierfür Abfallbehälter und Abfallsammelstellen zur Verfügung. Den Anweisungen des Festival Recycling-Teams ist stets zu folgen.
- Abfalltrennung: Der Abfall wird getrennt nach rezyklierbaren Stoffen, Bioabfällen und Speiseresten (Kompogas) sowie Restmüll. Abfalltrennstationen auf dem Areal erleichtern Gästen wie Mitarbeitenden das Sortieren der Abfälle. Die Stände kontrollieren die Sortierung der Abfälle aus ihrem Betrieb. So sorgen sie für möglichst geringe Verunreinigung der rezyklierbaren Stoffe und eine energieeffiziente Entsorgung.
- Zur Reinigung und Abwasch sollen möglichst umweltschonende EM-Reinigungsmittel verwendet werden.
- Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, die Einhaltung dieser Verpflichtung zu kontrollieren und nach eigenem Ermessen Anweisungen zu erteilen. Zuwiderhandlungen werden mit einer Busse belastet.
6. WERBEMATERIAL
- Auf dem ganzen Gelände herrscht Flyerverbot. Ausnahmen: Veranstalterin und deren offiziellen Sponsoren/Partner.
- Es ist untersagt, Becher, Geschirr, Servietten oder andere Werbeträger einzusetzen, die andere Firmenbezeichnungen als die der Sponsoren der Veranstalterin im entsprechenden Jahr tragen.
7. VERKEHR
7.1 ZUFAHRT
- Die Zufahrt zum Gelände ist für Auf-/Abbau und Warennachschub nur zu den festgelegten Zeiten und mit Bewilligung gestattet. Danach müssen alle Fahrzeuge das Gelände verlassen haben.
- Nur Fahrzeuge mit an der Frontscheibe befestigter Fahr-/Parkbewilligung haben Zutritt zum Festivalgelände.
- Alle Fahrzeuge müssen auf öffentlichen oder bei der Veranstalterin gemieteten Parkplätzen abgestellt werden (Parkkarte an der Frontscheibe). Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift wird das Fahrzeug auf Kosten des Fahrzeugbesitzers abgeschleppt.
7.2 PARKING
- Die Veranstalterin stellt den Besuchern keine Parkplätze zur Verfügung.
- Das Parkieren von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr. Falsch parkierte Fahrzeuge werden auf Kosten des Besitzers abgeschleppt.
- Es sind nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.
8. HAFTUNG
- Die Veranstalterin schliesst jegliche Haftung für eigenes und fremdes Handeln aus, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Die Veranstalterin haftet insbesondere nicht für Körper- und Vermögensschäden, die Festivalbesuchern oder Standbetreibern von Dritten zugefügt werden.
- Schadenersatzansprüche unter allen Titeln (z.B. aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, bei positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und bei unerlaubter Handlung) für Schäden gleich welcher Art sind – soweit gesetzlich zugelassen – ausgeschlossen.
- Wird die Veranstaltung auf Grund eines Umstands, den die Veranstalterin nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt wie Naturkatastrophen jeder Art, insbesondere Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch behördliche Verfügung, Seuchen (Epidemien oder Pandemien), Aufruhr, Blockade, Brand, Krieg, Terrorangriffe, behördlich bestätigte Terrordrohung, Embargo, Geiselnahmen, Sabotage, Streiks etc.), abgesagt, abgebrochen oder verschoben, verletzt die Veranstalterin keine vertraglichen Pflichten und es kann unter keinem Titel (vertraglich oder ausservertraglich) ein Schadenersatzanspruch gegen die Veranstalterin geltend gemacht werden. Weiter ist ein allfälliges Recht der Festivalbesucher, der Standbetreiber und übriger Vertragspartner der Veranstalterin, vom Vertrag zurückzutreten, ausgeschlossen. Im Falle der Absage oder des Abbruchs kann die Veranstalterin die Veranstaltung nach eigenem freiem Ermessen nachholen. Wird die Veranstaltung verschoben oder nachgeholt, teilt die Veranstalterin auf ihrer Webseite mit, ob und unter welchen Bedingungen die Tickets für die verschobene oder nachgeholte Veranstaltung ihre Gültigkeit behalten.
- Die Veranstalterin kann für verlorengegangene oder gestohlene Sachen nicht haftbar gemacht werden. Fundsachen werden während dem Festival im OK Büro deponiert. Tel. Festival Hotline: 044 401 50 50. Nach dem jeweiligen Festivalwochenende werden die Gegenstände der Polizei Kreis 4 bzw. Fundbüro der Stadt Zürich übergeben.
9. AUFENTHALTE AUF DEM FESTIVALGELÄNDE
- Wohnmobile und Wohnwagen haben keine Zufahrt zum Festivalgelände.
- Das Übernachten auf dem Gelände ist generell untersagt.
10. SCHADENERSATZ
- Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit die Veranstalterin, ihre gesetzliche oder statutarische Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt haben.
- Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
11. DATENSCHUTZ
- Die Verwendung der Personendaten ist in der Datenschutzerklärung geregelt. Die Datenschutzerklärung ist integraler und bindender Bestandteil dieser AGB.
12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN / GERICHTSTAND
- Änderungen zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden werden, mit Ausnahme von allfällig bestehenden besonderen schriftlichen Vereinbarungen mit Standbetreibern und sonstigen Vertragspartnern, keine vorgenommen.
- Die Veranstalterin behält sich vor jederzeit Änderungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zu machen. Massgeblich sind jeweils die aktuell auf der Webseite der Veranstalterin publizierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Inanspruchnahme der Leistungen bzw. dem Erwerb eines Tickets werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als integrierender Bestandteil aller des Caliente! Festival betreffenden Verträge.
- Als Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Streitigkeiten aus den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Zürich vereinbart.
Zürich, März 2024
Kontaktadressen und Verantwortung
Anfragen von Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen erfolgen in der Regel per E-Mail, können aber auch per Briefpost erfolgen:
Caliente! Festival
Postfach 1211
8021 Zürich
Schweiz
Email: info@caliente.ch